In diesem Jahr wird die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ausgetragen. Für den Zeitraum hat das Bundeskabinett kürzlich eine sogenannte Public-Viewing-Verordnung beschlossen.

Die neue Verordnung ermöglicht es den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Somit können Fernsehdarbietungen der Fußball-Europameisterschaft im Freien direkt übertragen und neuerdings bis nach 22 Uhr zugelassen werden. Denn von den insgesamt 51 Fußballspielen beginnen 26 Partien erst um 21 Uhr.

Dazu erklärt der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger: „Nicht nur in den deutschen Übertragungsorten, sondern überall im Land ist die Vorfreude auf die Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer mehr und mehr spürbar. Als diesjähriger Gastgeber der Fußball-Europameisterschaft finden die Fußballpartien in zehn verschiedenen Stadien in ganz Deutschland statt. Auf Grund der begrenzten Ticketanzahl und den Ticketpreisen können leider nicht alle Fußballbegeisterte ins Stadion gehen und ihre Mannschaft anfeuern. Jedoch bietet Public-Viewing eine großartige Möglichkeit, um gemeinsam mit Fans aus ganz Europa und teilweise aus aller Welt die Fußballspiele zu verfolgen. Ich begrüße es daher sehr, dass die beschlossene Public-Viewing-Verordnung und die damit inbegriffenen verlängerten Übertragungen im Freien nach 22 Uhr während der EM vom Bund ermöglicht werden. Die Public-Viewing-Veranstaltungen genießen eine große Beliebtheit bei den Fans. Durch die verlängerte Übertragungszeit der Fußballspiele profitieren zusätzlich auch Gastronomen und Betreiber von Public-Viewing-Anlagen.“

Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete begrüßt auch die Möglichkeit, dass die Behörden durch die Public-Viewing Verordnung im Einzelfall zwischen dem Schutz der Nachbarschaft und dem Interesse der Bevölkerung abwägen können. Er betont, wie wichtig es ist, trotz der heimischen Europameisterschaft die Anwohner zu schützen, die in der Nähe einer Public-Viewing Anlage leben und ergänzt: „Es ist entscheidend, dass die Behörden in solchen Fällen mit den Betroffenen in Kontakt treten und stets nach einem fairen Kompromiss suchen, der es Fußballfans ermöglicht, die Spiele gemeinsam zu verfolgen, ohne die Anwohner durch Lärm unnötig zu belästigen.“

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