Den Garten- und Landschaftsbauern im Kreis Ludwigsburg droht wegen der von der Ampel-Koalition beschlossenen Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Mautpflicht eine finanzielle Mehrbelastung.

Obwohl im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ein Ausnahmetatbestand für Handwerker und mit dem Handwerk vergleichbare Berufe wie Garten- und Landschaftsbauer vorgesehen ist, unterlässt es die Bundesregierung, diesen Berufszweig von der ab 1. Juli 2024 geltenden Mautpflicht zu befreien.

Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger versteht das Vorgehen der Bundesregierung nicht und fordert den Bundesverkehrsminister nun in einem Schreiben dazu auf, umgehend zu handeln. „Der Deutsche Bundestag hat Ausnahmetatbestände im Mautgesetz verankert, mit der Garten- und Landschaftsbauer von der Mautpflicht befreit werden können. Von diesen Ausnahmetatbeständen will der zuständige Bundesverkehrsminister Wissing jedoch keinen Gebrauch machen. Er drückt stattdessen den Garten- und Landschaftsbauern zusätzliche Belastungen auf und lässt damit den für unsere Region so wichtigen Wirtschaftszweig im Stich. Die Entscheidung muss umgehend vom Verkehrsminister korrigiert werden, um weitere Belastungen für die Branche abzuwenden“, so Steffen Bilger.

§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, als mautbefreite Fahrzeuge zu behandeln sind. Zudem sind jene Fahrzeuge von der Maut befreit, die zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern verwendet werden, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt.

Mit der vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (Stand März 2024) veröffentlichten Liste der handwerklichen Tätigkeiten ist nun die Situation entstanden, dass der Produktionsgartenbau für seine betrieblichen Transporte von der Maut befreit ist, der gewerbliche Gartenbau wie Friedhofsgärtnereien, Gartencenter- und Landschaftsbauunternehmen aber nicht. Zwar zählt der Garten- und Landschaftsbau nicht zum traditionellen Handwerk im Sinne der Handwerksordnung, die Betriebe führen aber mit dem Bau und der Pflege z.B. von Grünflächen Tätigkeiten aus, die mit einer handwerklichen Tätigkeit vergleichbar sind.

„Aus meiner Sicht können unsere kleinen und mittelständischen Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus keinesfalls mit Gütertransportunternehmen gleichgesetzt werden. So entsteht eine Wettbewerbsverzerrung, die eine zusätzliche Belastung für die ohnehin von Energie- und Lohnkosten betroffenen Bereich bedeutet. Das zeigt mal wieder, dass die Ampel-Regierung die Mittelständler nicht im Blick hat oder womöglich nicht haben will. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird weiter Druck auf die Ampel-Regierung ausüben, um Garten und- Landschaftsbauern vor einer weiteren Belastung zu bewahren“, so Steffen Bilger abschließend.

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